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Seit 2004 engagiert sich die AWO Böblingen-Tübingen gGmbH in der Schulbegleitung für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

In verschiedenen Schulen im Landkreis Böblingen sind unsere pädagogischen Fachkräfte bei
der Begleitung und Unterstützung von SchülerInnen mit ASS (Autismus-Spektrum-Störung)-
oder anderer Diagnose im Einsatz.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Leistungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen finden sich in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und werden von verschiedenen Leistungsträgern erbracht. Die Ursache der Behinderung, auch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis, entscheidet über die Zuordnung zu einem Leistungsträger wie z.B. gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, Träger der Sozialhilfe oder Träger der Jugendhilfe.
Das Amt für Jugend und Bildung ist Kooperationspartner und Förderer unserer Schulbegleitung. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist vorgesehen, dass „junge Menschen Leistungen erhalten, wenn sie von einer seelischen Behinderung bedroht sind oder diese bereits manifestiert ist und die Teilhabe in der Gesellschaft somit beeinträchtigt ist“ (§35a SGB VIII). Eine Schulbegleitung wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten bewilligt, sofern im Einzelfall schulische Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und ein weitergehender Bedarf festgestellt wird.

Nähere Informationen erhalten Sie über das

Landratsamt Böblingen
Soziales
Parkstraße 16
71034 Böblingen

http://www.lrabb.de

oder über den

Zentralen Fachdienst für ambulante Hilfen
gemäß § 35 a SGB VIII
Calwer Str. 7
71034 Böblingen
Telefon: 07031/663-1368


Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen nach den Vorschriften des Sozialhilferechts (§53, SGB XII) wird zum Teil von den Mobilen Sozialen Diensten der AWO organisiert.


Ziele der AWO- Schulbegleitung

  • Schulbegleitung dient dazu, die eigentliche Arbeit der Lehrkraft abzusichern und die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Schulbesuch zu schaffen.
  • Der Schüler/die Schülerin soll im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht seiner/ihrer Begabung entsprechende Schulbildung ermöglicht bekommen.
  • Die SchulbegleiterInnen haben keinen Bildungs- oder Lehrauftrag sondern unterstützen im Unterricht und vermitteln oder übersetzen zwischen den autistischen SchülerInnen, den Lehrkräften und den MitschülerInnen.


Was bietet die AWO-Schulbegleitung?

  • Begleitung der Unterrichtszeiten
  • Begleitung in den Pausen
  • Begleitung bei Ausflügen und Schullandheimaufenthalten in besonderen Fällen
  • Mitwirkung an den halbjährlichen Hilfeplangesprächen des Amtes für Jugend und Bildung und bei der Erstellung der Vorabinfo dazu.
  • Die Schulbegleitung versteht sich als Einzelfallmaßnahme und orientiert sich jeweils an den individuellen Erfordernissen
  • Eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt für Jugend und Bildung, dem Beauftragten für Autismus vom staatlichen Schulamt, der zuständigen Lehrkraft und den Eltern ist für die Schulbegleitung eine wesentliche Arbeitsvoraussetzung

 

Kontakt

Birgit Killing (re) & Katja Sanzi (li)


Koordination Schulbegleitung
Eugen-Bolz-Str. 1
71034 Böblingen
Tel. 07031/72593-9 oder -7
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

KSB

 

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